Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Projektierung bzw. Projektabwicklung sowie das Gebäudemanagement von privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauobjekten für eigene oder fremde Rechnung, die Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken sowie die Ausführung aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.