Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. die Förderung der Bildung und Erziehung mit dem Schwerpunkt der wissenschaftlich-technischen Ausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung,
b. die Förderung der Wissenschaftlichen Forschung, insbesondere die technische Forschung,
c. in Einzellfällen Zuwendungen von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke.