Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
1. die Vermittlung von Versicherungen aller Art im Ausland, insbesondere für die Firmen Pavenstedt & Pauli (USA) Inc., Lexington, und die Pavenstedt & Pauli AG in Zürich;
2. die Vermittlung von Tier-Versicherungen im In- und Ausland, insbesondere zur Versicherung von Pferden.
II) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem Gegenstand der Ziffer I.
III) Die Gesellschaft übernimmt das Tier-Lebensgeschäft der Kommanditgesellschaft in Firma Pavenstedt & Pauli.