Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Unternehmen.
(2) Die Gesellschaft beteiligt sich als Komplementärin an der Dr. Melzer Chemicals GmbH & Co., deren Gegenstand das Abmischen, Herstellen und Zusammenführen von Chemikalien, insbesondere von Hilfschemikalien für die Ölanalytik auf Schiffen sowie der Handel mit und der Verbrauch von Chemikalien der vorstehenden Art ist.