Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die umfassende sozialpflegerische Versorgung von alten, kranken, behinderten oder sonst in ihren täglichen Verrichtungen beeinträchtigten Menschen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Versorgung mit krankenpflegerischen-, altenpflegerischen-, haus- und familienpflegerischen und hauswirtschaftlichen Diensten, die Schaffung von Angeboten der Tages- und Kurzzeitpflege und von präventiven Angeboten, die Aus- und Fortbildung und Beratung von Betroffenen und Angehörigen und Nachbarn sowie die ideelle und finanzielle Förderung von Körperschaften der Freien Wohlfahrtspflege, soweit sie gemeinnützig und Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Bremen e.V. sind. Zur Erfüllung der inhaltlichen Zielsetzungen kann die Gesellschaft Ausbildungsstätten errichten und betreiben.