Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der in Gründung befindlichen Kommanditgesellschaft in Fa. BRE.M.A Warmwalz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen, die Verwaltung des der Gesellschaft zugeführten Stammkapitals sowie Verwaltung des sonstigen Vermögens der Gesellschaft und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.