Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteilgungen an Handelsgeschäften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Woltmann Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG in Bremen, deren Gegenstand die Vermietung, Verpachtung und der Verkauf und Ankauf von Grundstücken ist.