Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die umfassende Versorgung von alten, kranken, behinderten oder sonst in ihren täglichen Verrichtungen beeinträchtigten Menschen mit Dienstleistungen aller Art in ambulanter, teilstationärer Form. Dazu gehört auch der Betrieb von Beratungsstellen, Aus- und Fortbildungsstätten und vergleichbaren Einrichtungen, sowie die ideelle und finanzielle Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Zum versorgten Personenkreis können auch junge Menschen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gehören.