Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konstruktion, Neubau, Umbau und Reparatur von Marineschiffen und sonstigen Marineanlagen aller Art sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte und Beteiligungen an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Geschäftszweck.