Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft erbringt für Fans des Sport-Verein "Werder" v. 1899 e.V., aber auch für sonstige interessierte Personen, durch die Gründung und den Betrieb von Fan-Shops, den An- und Verkauf von Fan-Artikeln sowie durch die Herausgabe und den Vertrieb von Sport-, insbesondere Fußballpublikationen, Serviceleistungen. Die Gesellschaften ist zur Erweiterung ihres Fan-Service-Angebots jederzeit berechtigt. Sie vermarktet auch die gewerblichen Schutzrechte des Sport-Verein "Werder" v. 1899 e.V.