Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb der "Glocke" als Klassisches Konzerthaus, Vermietung der "Glocke" an Veranstalter klassischer Konzerte sowie Durchführung klassischer Konzerte in der "Glocke" als Eigenveranstaltungen;
Vermietung der "Glocke" für Veranstaltungszwecke jedweder Art (Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Ballet und Theater, Tagungen und Ausstellungen) und Durchführung derartiger Veranstaltungen in der "Glocke" als Eigenveranstaltungen;
Betrieb oder Verpachtung der Gastronomie der "Glocke";
Vermietung des in der "Glocke" vorhandenen Aufnahmestudios;
Förderung des Standortes Bremen als Veranstaltungsort für hochwertige musikalische Ereignisse.