Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen an Firmen der Lürssen-Gruppe und anderen Unternehmen und insbesondere auch der Eintritt als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin bei der Lürssen Maritime Beteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft.