Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer, darf Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abschließen (§ 181 BGB).
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen, hauptsächlich aus dem Bereich der Baumwollspedition sowie der Hafen- und Verkehrswirtschaft. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig.