Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die freie und unabhängige Beratung und Vermittlung in den Bereichen Geldanlage, Versicherungen, Altersvorsorge und Finanzierungen.
Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind Geschäftsbesorgung und Dienstleistungen für Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen. Dazu gehört unter anderem die Wahrnehmung der Aufgaben eines ausgelagerten Sekretariats für Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen.
Die Gesellschaft darf branchenähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die der Unternehmensaufgabe dienen, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.