Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
Die Entwicklung, die Erstellung und der Vertrieb von Programmen der Datenverarbeitung im fertigungsnahen Bereich, die Erbringung von zugehörigen Beratungen und Dienstleistungen, der Handel mit Anlagen, elektronischen Geräten und Datenverarbeitungsanlagen, der Handel mit von Dritten erstellten Programmen und erbrachten Dienstleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.