Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer, darf Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abschließen (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit pflanzlichen und tierischen Ölen, Fetten, Wachsen, Tranen und verwandten Substanzen sowie die Vermittlung von solchen Geschäften; ferner die Übernahme von Verwaltungsarbeiten und Dienstleistungen im Bereich des Handels und der Bearbeitung von natürlichen Ölen und Lebensmitel-Grundstoffen und die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen dieser Art. Die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen der Vermögensverwaltung.