Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ladungskontrolle (Tallierung) bei Be- und Entladung von Schiffen und anderen Transportmitteln, Besichtigung von Schiffsladungen, Containern und Ausrüstung sowie beeidigte Gütervermessung mit eigenem und fremden Personal sowie die Ausbildung des erforderlichen Personals und alle sonst damit im Zusammenhang stehende Geschäfte.