Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb und die Unterhaltung einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt zur Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten aller Art an Kraftfahrzeugen, einschließlich der Inanspruchnahme der Einrichtungen des Betriebes zur Selbsthilfe von Dritten gegen Entgelt unter Aufsicht eines Kfz-Meisters, der Handel mit Kfz-Zubehör aller Art und Ersatzteilen, der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, das Abschleppen von Kraftfahrzeugen sowie die Vermietung von Fahrzeugen und Anhängern an Selbstfahrer.