Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der internationale Vertrieb von Maschinen, Geräten und Anlagen aller Art, insbesondere von Umschlagsanlagen für Container, Massengut und Stückgut, von pneumatischen Förderanlagen, von Uferentladern, von Containerbrücken, von Portalhubwagen und Stapelkranen, von Portalkranen, sowie der Im- und Export mit solchen und ähnlichen Erzeugnissen.