Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die technische Überprüfung von Messgeräten, die für das Schornsteinfegerhandwerk vorgeschrieben oder vorgesehen sind, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen und Lehrgängen im Bereich des Schornsteinfegerhandwerks und speziell der Energieberatung sowie der Vertrieb von Bedarfsartikeln für das Schornsteinfegerhandwerk.