Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Leistungssports und durch die Gewährung finanzieller Unterstützung, die Durchführung von Sportveranstaltungen oder Werbeveranstaltungen für Sportvereine. Die Gesellschaft handelt mit allen für die Durchführung von Sport- und Sportehrveranstaltungen erforderlichen Materialien. Außerdem verwaltet die Gesellschaft im fremden Auftrag Werberechte.
2) Die Gesellschaft ist befugt, mit Herstellern und Großhändlern von Sportartikeln jeder Art Vereinbarungen über den Handel und Vertrieb von deren Produkten abzuschließen.