Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Produktion, der Handel und der Vertrieb von Sicherheitsartikeln und Sicherheitseinrichtungen aller Art sowie die Durchführung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte, außerdem die Führung von und die Beteiligung an oder die Kooperation mit Unternehmen gleicher Art sowie die Ausübung von Nebengeschäften, die im Zusammenhang mit der Führung solcher Unternehmen liegen.