Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Veranstaltung und Organisation von Konzerten im vornehmlich nicht-konsumorientierten, nicht-kommerziellen Bereich einer im umfassenden Sinne zeitgenössischen Musik (neue Musik, zeitgenössischer Jazz, Musik fremder Kulturen, wichtige Werke der Traditionen),
b) die Veranstaltung und Organisation begleitender Vorträge, Seminare und Tagungen,
c) die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung und Auswertung der Veranstaltungen.
d) die Jugendarbeit im Sinne der Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die in a) genannten Inhalte.