Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Herstellung von Rohren und Rohrzubehör und Halbzeug aus Eucaro und anderen Buntmetallen sowie anderen metallischen Werkstoffen für den Schiffbau und für Off-shore-Technik sowie alle weiteren damit im Zusammenhang stehenden Handelsaktivitäten.