Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
I) Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an Personengesellschaften.
II) Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Beteiligung an der zu errichtenden Dipl.-Ing. Gerd Müller GmbH + Co.