Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von wohnwirtschaftlichen Beratungs-, Service- und Betreuungsaufgaben jeder Art, insbesondere Reinigungsdienste, Objektein- und Ausrüstungen zur laufenden Unterhaltung und die Organisation des zentralen Einkaufs, Hausverwaltung und alle damit zusammenhängenden Maklertätigkeiten sowie alle damit im weitesten Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.