Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Die Gesellschaft betreibt den Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugzubehör aller Art sowie den Betrieb einer Reparaturwerkstatt nebst allen damit zusammenhängenden Geschäften sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen.