Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und Haftung bei der Eletro-Fraun GmbH & Co. KG, die den Handel mit und die Installation von Elektro-Geräten jeder Art zum Gegenstand hat. Die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Art, insbesondere mit dem sich aus Absatz 1 ergebenden Gegenstand oder an Unternehmen, welche verwandte Geschäfte führen.