Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Chartern und Verchartern von Binnen- und Seeschiffen, die Durchführung von Seefrachtverträgen jeglicher Art, die Tätigkeit als Schiffsagent und Klarierungsagent sowie der Kauf und Verkauf von Binnen- und Seeschiffen. Gegestand des Unternehmens sind ferner sämtliche mit den vorgenannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehende oder diesen dienliche Geschäftstätigkeiten, soweit sie keiner behördlichen Genehmigung bedürfen.