Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Überprüfung von Sicherheitsrisiken bei Gewerbe, Handel, Industrie und im privaten Bereich, Entwicklung optimaler und kostengünstiger Sicherungsorganisationen jeglicher Art,
Konzeption vorbeugender technischer oder finanzieller Sicherungssysteme,
Organisation von Immobilienverwaltungsprogrammen sowie die Vornahme aller Geschäfts- und Rechtshandlungen, die zur Förderung dieses Unterenehmensgegenstandes geeignet sind.