Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb eines Baugeschäftes und der Handel mit Baumaterialien. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem sich aus Ziffer I ergebenden Gegenstand.