Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Errichtung und die Vermietung von Gebäuden und Nebeneinrichtungen, geeignet und bestimmt einerseits zur Lagerung von hochwertigen importierten Rohstoffen und Halbzeugen vor ihrer im Binnenland oder in angrenzenden Ländern der Europäischen Gemeinschaft vorgesehenen industriellen Verarbeitung und andererseits zur Lagerung von aus solchen Rohstoffen und Halbzeugen gefertigten Industrieerzeugnissen, sowie die dienstleistungsmäßige Übernahme der Bewirtschaftung von Lagereinrichtungen der vorgenannten Art.