Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
I) die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften.
II) Die Gesellschaft wird sich als Komplementärin beteiligen an der zu errichtenden Kommanditgesellschaft in Firma Heinz Hellbusch GmbH & Co. in Bremen.