Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Der Hoch- und Tiefbau sowie der Betrieb aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, insbesondere des Handels mit Waren auf diesem Gebiete sowie des Ankaufs von Grundstücken zum Zwecke der Bebauung und ihrer Veräußerung im bebauten Zustand.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Art, insbesondere mit dem sich aus Absatz 1 ergebenden Gegenstand oder an Unternehmen, welche verwandte Geschäfte führen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Wilhelm Grotkop GmbH & Co. KG, Bremen.