Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Vorführung von Filmwerken, die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, die Medienauswertung der von der Gesellschaft durchgeführten kulturellen Veranstaltungen und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.