Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in der Tradition des Bremer Tabak-Collegiums. Hierbei handelt es sich um Zusammenkünfte von Persönlichkeiten aus allen Lebensbereichen zur Pflege der Gesprächskultur sowie zur Förderung geselliger und geschäftlicher Beziehungen. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig.