Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit Hard- und Software für die Meß-, Regel und Steuerungstechnik, ferner die Übernahme von Beratungs-, Planungs- und Entwicklungsaufgaben für die Erstellung entsprechender Steuerungsysteme und deren Betreuung im weitesten Sinne. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte gestattet.