Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Tagungen, Lehrgängen zur Weiterbildung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und Mitarbeitern im Bereich der Altenpflege, Altenhilfe, Gerontologie, von Einrichtungen und Diensten der sozialen Arbeit, Beratung von Einrichtungen, Supervisionen und Organisationsentwicklung im Bereich der Altenpflege und von Einrichtungen und Diensten der sozialen Arbeit. Die Weiterbildung/Qualifizierung erfolgt mit den Methoden und Veranstaltungsformen der Erwachsenenbildung. Die Körperschaft kann zur Verwirklichung ihres Zweckes auch eine Bildungsstätte bzw. deren Betrieb übernehmen.