Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit (§ 181 BGB).
Gegenstand
a) die Durchführung von Laboruntersuchungen und Erstellung von Expertisen über Schadstoffrückstände in Wasser, Abwasser, Lebensmitteln, Kosmetika, Boden und Raumluft,
b) die Beratung über die Zusammenhänge und Einflüsse von Rückständen chemischer Substanzen auf gesundheits- und umweltrelevante Problemfälle,
c) Erstellung von neutralen Fachgutachten für Industrie, Behörden und Öffentlichkeit,
d) Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Analyseverfahren und -techniken