Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung und Herstellung von Maschinen und Anlagen aus Edelstahl für alle Industriebereiche sowie im Bereich der Nahrungsmitteltechnik für die Nahrungsmittelindustrie sowie der Vertrieb von rostfreien Artikeln. Zur Erreichung des Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.