Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung und das Betreiben eines branchenneutralen EDV-Rechenzentrums. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, alle geeigneten und förderlichen Geschäfte, die mit dem Gegenstand und dem Fortbestand des Unternehmens zusammenhängen, zu betreiben, insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen. Des Weiteren ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet von Büro- und Sekretariatsarbeiten und der Telekommunikation Gegenstand des Unternehmens.