Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Konservierung, die Lagerung und Verwertung von beschädigten Waren aller Art, die Beseitigung von Schäden an Bauten und Maschinen aller Art, die Vornahme von Brandverhütungsmaßnahmen an Bauten und Maschinen aller Art sowie die Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen die zur Förderung dieser Unternehmensgegenstände geeignet erscheinen.