Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb von Glaswerkstätten, insbesondere die Herstellung, der Vertrieb und gegebenenfalls der Einbau von Isolier- und Reparaturverglasung, Blei- und Messingverglasung, von Gegenständen der Glasmalerei und Glasätzerei, von Glas-Dekor-Spiegeln und Ganzglastüren.