Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Industrietechnik
a) insbesondere die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Einbau von Anlagen zur Automatisierung, Steuerung und Regelung industrieller Verfahrens- und Einrichtungstechniken und b) die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Programmen für rechner-gestütze Produktionssysteme sowie die Erstellung von technischer Dokumentation.