Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Beratung wie auch die Vermittlung von: Finanzierungen (einschließlich Immobiliendarlehensvermittlung und § 34 i GeWO), Versicherungen, Immobilien, Bau- und Renovierungsmaßnahmen, Kapitalanlagen (einschließlich Finanzanlagenvermittlung und § 34 f GeWO), Baubetreuung einschließlich Maklertätigkeiten nach § 34 c GeWO und § 34 d GeWO sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte.