Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Geschäftstätigkeit in folgenden Bereichen:
- Groß- und Außenhandelstätigkeiten mit Waren aller Art
- Handelsvertretungen
- Agenturgeschäfte
- Verwaltung, Vertretung, Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit der Vermietung von Geschäften sowie Groß- und Außenhandel mit Waren aller Art beschäftigen,
- Verwaltung, Vertretung, Übernahme von und Beteiligung an gleichartigen Unternehmungen, Handelsvertretungen und Agenturgeschäften
- Verwaltung und Vermietung von eigenen Grundstücken und Immobilien