Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung der Kommunikation in der Gesellschaft durch die Betätigung auf dem Gebiet der Kultur, des Sports, der Jugend- und Volksbildung und der internationalen Begegnung, Eingliederung von am Rande der Gesellschaft stehenden Menschen in sämtliche Lebenszusammenhänge; dies umfaßt insbesondere den Arbeitsbereich, den Kultur- und Freizeitbereich sowie den Wohnbereich. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Jugendbildungsstätte zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Sie gibt darüber hinaus entsprechende Schriften und Bücher heraus und führt Veranstaltungen durch, die dem Gesellschaftszweck entsprechen. Die Tätigkeit der Gesellschaft verfolgt die Förderung des wissenschaftlichen, sozialen und künstlerischen Lebens im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.