Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Handels- und Besitzgesellschaften, insbesondere auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin und die Beteiligung an Unternehmen, die den gleichen oder ähnlichen Geschäftszweck haben.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen.
3. Ausführung von betriebs- und volkswirtschaftlichen Beratungsleistungen einschließlich Durchführung von Buchhaltungsarbeiten und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
4. Ausführung von Immobiliengeschäften aller Art, insbesondere An- und Verkauf von Grundbesitz für eigen und fremde Rechnung.