Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit.
Gegenstand
Die zielgerechte Förderung und Entwicklung des GVZ selbst sowie der Kooperation zwischen im Güterverkehrszentrum Bremen angesiedelten Unternehmen einschließlich weiterer interessierter Unternehmen des Gütertransport-, Logistik- und Lagereigewerbes sowie diesbezüglicher Dienstleistungsbetriebe. Außerdem gehört dazu die Beratung ähnlicher Unternehmen und das Betreiben im gemeinsamen Interesse liegender Dienstleistungsunternehmen.