Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die Betätigung auf allen für Steuerberatungsgesellschaften zugelassenen Arbeitsgebieten einschließlich der Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen und Beratungen und der Ausübung von Treuhandgeschäften, der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker oder Nachlaßverwalter.